Thews [Theus] van der Hembeck, Richter zu Bochum, macht bekannt, daß vor ihm im rechten gehegten Gericht erschienen sind Albrecht von Suntzbrock [Smitz- ?], Bürger zu Bochum, Heinrich Wortman, Heinrich Cleteman [Cleter- ?], Engelbrecht Steinhusman, Drude die Thiefrauwe und Thele them Loves, die von dem Kellner des Klosters Werden gerichtlich aufgefordert worden sind auszusagen, was ihnen von den Gütern zu Eppendorf (Ebbentorpe) bekannt ist. Sie haben darauf unter Eid ausgesagt und zwar zuerst Albrecht, daß der Rentmeister Herman them Horne zur Zeit des Abts Adolf von Spiegelberg einen gewissen Hughe, wohnhaft auf dem Thiegut zu Eppendorf, wegen Nichtbezahlung der Pacht verhaften und zu Werden in der Abtei in den Stock schließen ließ. Der Abt hat Hugo selbst aus dem Stock entlassen. Wortman hat bezeugt, daß er mit Johann von Galen zu Werden gewesen ist und für seine Frau und seine Tochter, die Hörige des Klosters waren, einen Urlaub gewonnen hat. Er hat dafür gesorgt, daß die Schwester seiner Frau von dem genannten Gut an Cracht Stecke gekommen ist. Cleteman und Steinhusman haben ausgesagt, daß Hannes, Heinrich Thiemans Bruder und Wortmans Frau ihre Befreiung von den gen. Gütern erwirkt haben. Die beiden letzten Zeugen haben bekundet, sie hätten die Pacht von den genannten Gütern nach Werden zu bringen. Drude hat gesagt, Dietrich von Eickel habe die Güter Steinhuis von Abt Stecke erhalten. Die Pacht des Thieguts hat Johann Bungart von Bochum, der zu Werden ein Orgelwerk gemacht hat, seitens der Herren von Werden erhalten. Anwesend waren Rijt Hermann, geschworener Fron, Johann Brekelvelt, Dietrich Koepe und andere gute Leute. Thews bekundet daß er seine Gebühr erhalten hat. - Es siegelt der Aussteller. - Gegeven ... up s. Dionysious dagh.