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Papst Innozenz VII. bekundet, dass einst Johann [II. von Brunn],
Bischof von Würzburg von seinem Amtsvorgänger Bonifatius IX. wegen der
Notlage se...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1401-1410
1404 November 11
Ausfertigung, Pergament, mit Seidenschnur angehängte Bleibulle
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud sanctum Petrum III Idus Novembris pontificatus nostri anno primo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Innozenz VII. bekundet, dass einst Johann [II. von Brunn], Bischof von Würzburg von seinem Amtsvorgänger Bonifatius IX. wegen der Notlage seines Bistums und zur Wiederherstellung seines Besitzes Hilfe erbeten hat. Dieser hat dem Bischof die Erhebung des Zehnten von Äbten, Prioren, Pröpsten, Dekanen, Archidiakonen und anderen Prälaten und Weltgeistlichen sowie von Regulierten wie Zisterziensern und anderer Orden, sie seien eximiert oder nicht eximiert, in Stadt und Diözese Würzburg bzw. von allen Klöstern, Prioraten, Propsteien, Dekanaten, Archidiakonaten oder anderen Prälaturen, Ämtern oder Benefizien, die nicht durch Privilegien davon befreit sind -ausgenommen die Brüder des Deutschen Ordens und die, die gegen Ungläubige kämpfen -, zum Nutzen des Bistums Würzburg für einen Zeitraum von drei Jahren gestattet, wie ausführlich in der darüber ausgestellten Urkunde dargelegt ist. Insbesondere sollte dies gelten für Fulda und die von diesem abhängigen Propsteien Michaelsberg, Frauenberg und Petersberg bei Fulda, St. Sixtus bei Holzkirchen und die Frauenklöster Thulba und Rohr, sowie die Klöster, Propsteien, Dekane, Kapitel etc. in Hünfeld und Rasdorf mit den dort existierenden Geistlichen und Pfarreien. Diese mahnte der Bischof unter Berufung auf die ihm ausgestellten Urkunden Bonifatius IX. und verhängte [nachdem diese die Zahlung verweigert hatten] Exkommunikation, Suspension und Interdikt. Daraufhin hat das Kloster Fulda unter Berufung auf seine durch die kriegerischen Zeiten desolate finanzielle Situation mit vielen Entfremdungen, Verpfändungen und einer Verschuldung von über 200000 Gulden an den Papst appelliert. Außerdem war das Kloster kürzlich durch ein Feuer völlig zerstört worden. Daher erscheint es Innozenz zweifelhaft, ob Bonifatius IX. eine Abgabenforderung von Fulda und den abhängigen Einrichtungen beabsichtigt hatte. Auch hat Bonifatius IX. in einer 1404 Juli 13 (III Idus Iulii pontificatus sui anno quintodecimo) datierten Urkunde bestätigt, dass Fulda und die von ihm abhängigen Einrichtungen nicht von der päpstlich genehmigten Steuerforderung Bischof Johanns von Würzburg betroffen sein sollten und die vom Bischof und seinen Beauftragten verhängten Kirchenstrafen keine Gültigkeit besitzen sollten. Da diese Urkunde wegen des Tode Bonifatius IX. nicht ausgefertigt werden konnte, gewährt Innozenz nun die Gnade, dass die genannte Urkunde mit dem ursprünglichen Datum 1404 Juli 13 ausgestellt werden soll. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Rationi congruit. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 432, f. 109v
Unter der Plica links Vermerk des Reskribendars über den Monat der Komputierung: (Iunii).
Unter der Plica links Unterschrift der Abbreviatoren [?]: (M. de Novaria), (Iohannes de Tremosnitz).
Unter der Plica links: con-Zeichen der Bullaria [?].
Auf der Plica rechts Taxvermerk [?]: (pro M. de Novaria fl. IIII); darunter (Eckardus VIII).
Oben rechts: (B).
Die Urkunde weist zahlreiche Rasuren auf.
Auf der Rückseite mittig der Vermerk: (Registrata); vgl. Repertorium Germanicum, Bd. 2, Sp. 1216.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.