Die Taidingsmänner Sefridt von Zülnhardt (Züllenhardt), Jerg von Woellwarth (Wellwarth), beide Ritter, und Heinrich Truchseß von Höfingen (Hefingen) beurkunden, dass Abt Albrecht IV. zu Ellwangen auf Anordnung des Kaisers Karl hin die Grafen Eberhard den älteren und Eberhard den jüngeren zu Schirmherren angenommen haben, da eine Sparung mit den Grafen besprochen worden sei, da ferner auch nach Abt Albrechts Tod dessen Nachfolger an diesen Vertrag gebunden sein sollten; auch schwören die Bürger, den Grafen als Schirmherrn anzunehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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