Ferdinand, Erzbischof zu Köln usw., übergibt dem Dietrich von Velen, Kämmerer und Drost im Emsland, für den beim mansfeldischen Einfall in das Städtchen Meppen erlittenen Schaden und bei Plünderung des Hauses Velen durch Don Gonzales erlittenen Verluste mit Zustimmung des Domkapitels eine Obligation von 1595 über 1.816 Rtl., gibt die beiden im Ksp. Velen gelegenen Kotten Schöffeler und Bücking für die gewöhnliche Pacht, die Walk- und Ölmühle zu Rheine und die Zehnten zu Elte und Haselünne zur Pacht auf 30 Jahre. Siegelank. des Fürsten und Domkapitels. Unterschrift: Henrich Wettendorf.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner