Testament des Münsterschen Hofrats Dr. jur. Henrich Cramer (beim Servatiitor), vom 31. Januar 1679, verkündet am 11. Februar 1679.
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B-Testa, II 796
B-Testa Testamente
Testamente >> 1600-1699
1679
Enthält: Als Erben werden eingesetzt 1. die Kinder seiner + Schwester Anna Cramer, Frau Lubert Roy, nämlich a. Heino Roy, Kanonikus an Martini, b. Anna Roy, Frau Dietherich Uding, c. Elisabeth Roy, Frau Goswin Bertenhoff, 2. die Kinder seiner Schwester Maria Kramer, Witwe Georg Dobbenberg, jetzt Frau Johan Kaspar Moll, nämlich Maria Elisabeth, Anna Gertrud und Henrich Dobbenberg. Anstelle von Kanonikus Heino Roy soll evtl. sein Vetter und Pate Henrich Uding treten. Vermächtnisse erhalten 1. Johan Karl Poelman, 2. seine Frau (Katharina Richtmoedt Plonies, oo2. Henr. Everhard Sack, oo3. Arnold Henrich Schreiber), 3. Michael Schöler. Zeugen: Arnold Schopman und Gerhard Moderson. Von Rats wegen: Dr. jur. Johan Oesterhoff. Notar: Johan Neuhoff.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:20 MEZ