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Schreiben des Leiters der Bezirksverwaltung (Tgb.-Nr.: L/37/81 A) zur Anweisung 4/80 der BV Rostock vom 26.9.1980 über den Einsatz und die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen, wonach Fahrten bei extremen Witterungsbedingungen nur dann anzuweisen oder zu gestatten sind, wenn sie dienstlich unaufschiebbar sind.

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