Johann Wulf bekennt, von den Räten von Lübeck und Hamburg 300 Mk. empfangen zu haben, entsagt dafür seinen Ansprüchen auf ein eingedeichtes Stück Land in Barkhorst und verpfändet zugleich Grundstücke in Besenhorst sowie eine jährliche Einnahme von 8 S. und einen Scheffel Erbsen
Vollständigen Titel anzeigen
07.1-3/03, Bergedorfiensia 33
07.1-3/03 Bergedorf (Bergedorfiensia); gemeinsam mit Hamburg verwaltetes Amt
Bergedorf (Bergedorfiensia); gemeinsam mit Hamburg verwaltetes Amt
1453 Oktober 7.
Archivale
Siegel: 2 Siegel
Druck: UBStL 9 Nr. 159 S. 157 nach späterer Abschrift
Original: zurück 1990
Druck: UBStL 9 Nr. 159 S. 157 nach späterer Abschrift
Original: zurück 1990
Wulf, Johann
Barkhorst
Besenhorst
Lübeck, Rat von
Hamburg, Rat von
Grundstücke, Verpfändung
Rat von Hamburg
Rat von Lübeck
Land, Ansprüche, Entsagung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.06.2025, 11:03 MESZ
Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International