Kaiser Friedrich III. widerruft gegenüber den Städten Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Weißenburg, Kaysersberg, Mülhausen, Oberehenheim, Münster im Gregoriental, Türckheim, Rosheim und allen anderen zur Landvogtei im Elsass gehörigen Städten die Quittbriefe über deren Stadtsteuern, die er dem Pfalzgrafen Friedrich ausgestellt hat, und befiehlt ihnen, diese Steuern künftig dem Markgrafen Karl von Baden zu entrichten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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