Veit Kreppalar aus Tigerfeld, in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 3 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 30 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner zwei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung ihre Güter solang von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 30 fl bezahlt sind. Bürgen: 1) Jakob Leulin 2) Bastian Kreppalar, beide aus Tigerfeld.