Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent von Weingarten erlassen ein Statut, demzufolge alle Mitglieder des Kapitels einen Eid ablegen müssen. Darin ist unter anderem enthalten, daß Kloster Hofen bei Weingarten bleiben muß und Klostergüter nicht veräußert werden können, Ordensregel und -zucht einzuhalten sind, jährlich 1000 fl für das Studium der Mönche und die Klosterbibliothek aufgewendet werden und Verschwörungen gegen den Abt nicht erlaubt sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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