Gottlob Ludwig Wilhelm von Schönfeld gegen Christian Gottlob Breuer als Vormund der Gebrüder von Schönfeld, Carl Friedrich Theobald und andere, sowie Johann Theobald und andere, Gebrüder von Schönfeld, wegen Erhebung der von dem Trachenauer Lehnsquantum an 11785 Gulden dem ersten freigelassenen 3825 Gulden (Kanzleiakte)

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner