Paulin Krum von Hirschlanden, wegen übler Nachrede über die Tochter des Ulrich Utz von Hirschlanden von dem Leonberger Stadtgericht verurteilt, öffentlich vor Gericht zu widerrufen, ihre Gerichtskosten und ihren Schaden zu ersetzen und 4 Wochen in den Turm zu gehen, aber sodann auf Fürbitten und wegen seiner Ehefrau weiterer Strafen enthoben und unter der Bedingung freigelassen, den Flecken und Zehnt Hirschlanden zu verlassen und nur noch mit Erlaubnis zurückzukehren, schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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