Bartlin Leininger aus Ensingen, wegen strafbarer Handlungen zu Vaihingen gef. und dazu verurteilt, 8 Tage im Turm bei Wasser und Brot zu büßen, unter der Bedingung entlassen, U. zu halten, sich bei Rechtshändeln nur an die zuständigen Gerichte zu wenden sowie Atzung und Schreiblohn selbst zu bezahlen, verspricht an Eides statt, dies zu halten. Bei Übertretung dieser Verschreibung wird ihm die Todesstrafe angedroht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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