Äbtissin Agnes Upherten und der Konvent zu St. Clara in Köln erlassen dem Rutger Rohr von Hattingen und Genossen als Erben weiland Bartholomäus den bisherigen Erbzins von 7 1/2 Huhn und 2 Pfennig von einem Haus und Hofstätte zu Hordorf, wogegen ihm die gegenüberliegende Hofstätte von der Genannten erlegt und eigentümlich übertragen und dazu noch eine Vergütung von 5 Goldgulden entrichtet wird. Mit beschädigtem Siegel des Konvents

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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