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Henne Gayling v. Altheim, Richter anstatt Graf Johanns v. Katzenelnbogen, und folgende Mannen und Burgmannen: Frank v. Kronberg d. Ä., Heinrich Gr...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
Gerau 1429 September 16
Ausfertigung und etwa gleichzeitige Kopie Staatsarchiv Darmstadt, Hohler Galgen, moderbeschädigt. Mit den Siegeln - Inseriert in Nummer 3441, 3442. - Etwa gleichzeitige Kopie Staatsarchiv Marburg, K. Kopiar 343; Kopie (15. Jh.) Staatsarchiv Darmstadt, Hohler Galgen; Kopie (16. Jh.) Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen; Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 121; Kasseler Rep. II S. 231
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geg. 1429 off fritag nach exaltacionis sancte crucis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Henne Gayling v. Altheim, Richter anstatt Graf Johanns v. Katzenelnbogen, und folgende Mannen und Burgmannen: Frank v. Kronberg d. Ä., Heinrich Groschlag, Ritter, Philipp, v. Frankenstein d. Ä., Henne v. Werberg d. Ä., Philipp v. Kronberg d. Ä., Diether Kämmerer, Hermann v. Rodenstein, Konrad v. Frankenstein, Hund v. Saulheim, Frank v. Kronberg d. J., Henne v. Engelstadt, Helfrich v. Dienheim, Jakob v. Dexheim, Hans v. Habern, Wortwin Stumpf von Asbach, Konrad und Stephan v. Reckershausen, Heinrich v. Gondsroth (Güns-), Hanmann Waltmann, Gerhard v. Hömberg, Hans Schelm v. Bergen, Hans Pheiser, Heinrich Mosbach, Hans Wambold, Philipp v. Bellersheim, Friedrich v. Hohenstein, Hans v. Rohrbach, Konrad v. Grebenroth, Hartmann Ulner, Hans Wallbrunn und Johann Rabenold bekunden, dass zwischen Graf Johann v. Katzenelnbogen und Hans v. Wolfskehl Streitigkeiten über einige Güter bestehen, die von der Grafschaft Johanns zu Lehen gehen. In dieser Sache hat Hans zum heutigen Tage seinen dritten und letzten Rechtstag zu Gerau auf gräflichen Eigen vor den genannten Mannen erhalten. Nachdem Hans seine Forderungen an den Grafen durch einen Fürsprecher hat vortragen lassen und der gräfliche Fürsprech darauf geantwortet hat, fällt die Mehrheit der Mannen folgenden Spruch: Erweist Hans v. Wolfskehl, wie rechtens ist, mit zwei unbescholtenen (unbesprochen) Mannen oder Burgmannen des Grafen, das dieser ihn in einigen der vorgetragenen Punkte bedrängt hat, soll Hans darin zu seinem Rechte kommen (des sol er geniessen). Kann er diese beiden Mannen nicht beibringen, dafür aber zwei unbescholtene, zum Schilde geborene Edelleute stellen, die nicht von [seiner] Partei sind (die nit von partien sin), soll Hans dadurch gleichfalls zu seinem Rechte kommen. Kann er weder Mannen noch Edelleute aufbringen, aber, wie rechtens ist, dafür durch sich selbst und 6 (Das Insert in Nrr. 3441 und 3442 hat 16!) unbescholtene, landsässige, unparteiische Bauern sein Recht beweisen, soll er es erhalten. Der Richter setzt beiden Parteien drei Rechtstage mit vierzehntägigem Abstand zur Erweisung ihres Rechtes nach Gerau in das Kaufhaus. Der erste Tag soll am 30. September, der andere am 15. Oktober und der dritte und letzte am 31. Oktober zu rechter Tageszeit stattfinden. Bringt Hans v. Wolfskehl in dieser Frist sein Recht auf die genannte Weise nicht bei, soll Graf Johann den Rechtsvorteil haben (des geniessen). Auf Bitten der Mannen und Burgmannen siegeln Henne Gayling, Richter, Heinrich Groschlag, Ritter, und Hartman Ulner v. Dieburg
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3438
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.