Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Hans Hoffmann von Speyer (Hoffman von Spir), Tochtermann des Neithard Horneck, für 10 Jahre in Schirm genommen und zum Diener bestallt hat, nachdem Hans ihm treuen Dienst angeboten (erboten und zu bewisen willen) hat. Der Aussteller versichert, ihn zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Hans der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinem Hofgericht oder dort, wohin der Fürst eine Sache weist, genügt und er dem nachkommen will. Dafür soll er dem Pfalzgrafen, wenn dieser darum ersucht, mit drei reisigen Pferden wie andere Diener zu allen Geschäften aufwarten und gegen jedermann dienen. Hans hat Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst gelobt und geschworen. Der Aussteller weist seine Ober- und Unteramtleute, die mit diesem Brief ersucht werden, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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