Reinhard von Gemmingen zu Hornberg und Michelfeld bekundet, dass er Daniel von Hutten zu Soden einen jährlich zur Herbstmesse nach Frankfurt fälligen Zins in Höhe von 20 Dukaten in specie um 400 Dukaten verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt sein halbes freieigenes Gut zu Nieder-Saulheim, das derzeit Jakob Krölein und Friedrich Dieffenthäler bestandsweise innehaben, zu Unterpfand. Die Wiederlösung des Zinses zum selben Preis bleibt bei vierteljähriger Kündigung vorbehalten.