Testament der Hildegard Rosenzweig geborene Dreyling (Treyling) von Wagrain, Witwe: Hildegard Rosenzweig setzt als rechtmäßige Erben ihre beiden Frauen Schwestern zu Schwaz und Kloster Wald ein; diese sollen die Hinterlassenschaft in zwei gleiche Teile teilen. Dafür soll in jedem der beiden Klöster für sie, ihre Ehemänner und ihre Verwandtschaft ein Jahrtag gehalten werden. Unterschrift: Ausstellerin 1686 August 8 Stadtammann, Bürgermeister und Rat der hochfürstlich bischöflich konstanzischen Stadt Markdorf bestätigen obiges Testament.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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