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Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 2. Juli 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schusswaffen durch Einzelpersonen und Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes: Bd. 1-3
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Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 2. Juli 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schusswaffen durch Einzelpersonen und Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes: Bd. 1-3
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1978-1979
Bundesministerium des Innern (BMI), 1949-
Schriftgut
deutsch
Das Zweite Gesetz dient der Umsetzung des Europäischen Übereinkommens sowie zweier Beschlüsse der Ständigen Internationalen Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen (CIP) in nationales Recht.