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Weigerung der Hegewald'schen Erben als Besitzer des Rittergutes Mulda, den Untertanen in Mulda, Weigmannsdorf und Randeck die Benutzung des Weges aus ihren angekauften Gemeindehölzern über die sogenannte Teilwiese zu gestatten
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Weigerung der Hegewald'schen Erben als Besitzer des Rittergutes Mulda, den Untertanen in Mulda, Weigmannsdorf und Randeck die Benutzung des Weges aus ihren angekauften Gemeindehölzern über die sogenannte Teilwiese zu gestatten