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Textilgruppe Hof (Bestand)
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Stadtarchiv Hof (Archivtektonik) >> Unterlagen von Betrieben und Unternehmen
Die Textilgruppe Hof entstand 1969 als Gleichordnungskonzern aus der Neuen Baumwoll-Spinnerei und Weberei und der Vogtländischen Baumwollspinnerei, die ihrerseits jeweils mehrere Textilunternehmen aufgenommen hatten. Der Fusionsprozess wurde auch von der Textilgruppe Hof fortgesetzt.
- Beschreibung des Bestandes (wesentliche Inhalte mit Angabe der Laufzeit):
1. Unternehmensgeschichte (Materialsammlungen, Festschriften und -reden) (1895-1978)
2. Akten, Urkunden
2.1. Neue Baumwoll-Spinnerei und Weberei, Vorgängerunternehmen und Tochtergesellschaften vor der Bildung der Textilgruppe Hof (1875-1991)
2.1.1. Satzung, Geschäftsberichte, Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
2.1.2. Vorgängerunternehmen, Tochtergesellschaften, Betriebe
2.1.3. Presse, Werkzeitschriften, Werbung, Betriebsbesichtigungen
2.1.4. Sonstiges
2.2. Vogtländische Baumwollspinnerei, Vorgängerunternehmen und Tochtergesellschaften vor der Bildung der Textilgruppe Hof (1885-1972)
2.2.1. Satzung, Geschäftsberichte, Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
2.2.2. Vorgängerunternehmen, Tochtergesellschaften, Betriebe
2.2.3. Presse, Werkzeitschriften, Werbung, Betriebsbesichtigungen
2.2.4. Sonstiges
2.3. Textilgruppe Hof (1921-2000)
2.3.1. Satzung, Geschäftsberichte, Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
2.3.2. Vorgängerunternehmen, Tochtergesellschaften, Betriebe
2.3.3. Presse, Werkzeitschriften, Werbung, Betriebsbesichtigungen
2.3.4. Sonstiges
3. Kalender, Kunst, Kunsthandwerk (1951-1993)
4. Fotografien, Ansichtskarten (1897-1994)
5. Audiovisuelle Materialien (1967-1990)
6. Literatur (1931-1990)
7. Sonstiges (1910-1982)
- Angaben zur Bestandsgeschichte (mit Literaturhinweisen):
Der Bestand wurde dem Stadtarchiv Hof im Jahr 1998 überlassen. Ergänzungen erfolgten im Jahr 2007. Er umfasst im Wesentlichen Unterlagen aus dem Vorstandssekretariat der Textilgruppe Hof sowie weitere Unterlagen, die von der Textilgruppe Hof als historisch wertvoll eingestuft wurden.
- rechtliche Verhältnisse (Leihvertrag, Sperrfristen):
Dauerleihgabe der Neuen Baumwoll-Spinnerei und Weberei Hof (NSH). Laut Depositalvertrag vom 2.12.1998 ist die Benutzung für Beauftragte der NSH jederzeit nach Voranmeldung möglich. Für Dritte unterliegt die Benutzung den Bestimmungen in der Satzung des Stadtarchivs Hof.
- Angaben zur Geschichte der Provenienzstelle (mit Literaturhinweisen):
Die Textilgruppe Hof entstand 1969 als Gleichordnungskonzern aus der Neuen Baumwoll-Spinnerei und Weberei und der Vogtländischen Baumwollspinnerei, die ihrerseits jeweils mehrere
Textilunternehmen aufgenommen hatten. Der Fusionsprozess wurde auch von der Textilgruppe Hof fortgesetzt.
Lit.: Siehe die im Findbuch unter 1. enthaltenen Titel sowie Karl Schmid, Die Entwicklung der Hofer Baumwoll-Industrie 1432-1913, Leipzig/Erlangen 1923 (Stadtarchiv Hof, Nr. 8°A 399).
- Bearbeiter des Bestandes (mit Angabe des Bearbeitungszeitraumes):
Dr. Kluge, 1999 (Erstverzeichnung)
Sachakte
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.