Kreisbehörden Ballenstedt (Bestand)
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Z 134 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.04. Behörden und Einrichtungen 1848 - 1945 >> 03.04.03. Kreisbehörden >> 03.04.03.01. Behörden und Einrichtungen im Kreis Ballenstedt
1855-1947
Findhilfsmittel: Findbuch 1998 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Die Einrichtung der Kreise geht in Anhalt auf die Trennung von Justiz und Verwaltung infolge der Revolution von 1848 zurück. In dem nun dreistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau bildeten sie die unterste Stufe. Zusammen mit den Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen lösten sie damit die Justizämter ab, die sowohl Verwaltungs- als auch Justizaufgaben wahrgenommen hatten.
Die Kreise waren der Regierung/Abteilung des Innern nachgeordnet. Mit der Kreisordnung von 1870 wurden neben den Kreisdirektionen Kommunalvorstände mit Korporationsrechten (Kreisausschuss) eingerichtet. Der jeweilige Kreisdirektor war zugleich Vorsitzender von Kreistag und Kreisausschuss. 1878 wurden zwischen die Kreise und die Gemeinden als weitere Verwaltungsebene die Ämter eingeschoben. 1932 wurden die Kreisdirektionen aufgehoben, an ihre Stelle traten die Kreisämter. Diese waren dem Staatsministerium nachgeordnet. Zu den damit integrierten Spezialbehörden gehörten die Kreisärzte und Tierärzte, die Kreisschulaufsichten, die Bauverwaltungen, die Vermessungsämter und die Kreiskassen. Dem Kreisamt stand ein Landrat vor.
Nach Beendigung des 2. Weltkrieges 1945 blieben die Kreise zunächst in der überlieferten Form bestehen. Später wurden dann antifaschistische Ausschüsse als Beratungsorgane für die Kreisverwaltungen eingesetzt. Bis 1947 unterstanden die Kreisverwaltungsorgane den Bezirksverwaltungen, nach deren Auflösung direkt der Provinzialregierung.
Zusatzinformationen: Die Verfilmung erfolgte im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung (sogenannte Fercher Filme).
Enthaltene Karten: 42
Enthaltene Fotos: 3
Registraturbildner: Die Einrichtung der Kreise geht in Anhalt auf die Trennung von Justiz und Verwaltung infolge der Revolution von 1848 zurück. In dem nun dreistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau bildeten sie die unterste Stufe. Zusammen mit den Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen lösten sie damit die Justizämter ab, die sowohl Verwaltungs- als auch Justizaufgaben wahrgenommen hatten.
Die Kreise waren der Regierung/Abteilung des Innern nachgeordnet. Mit der Kreisordnung von 1870 wurden neben den Kreisdirektionen Kommunalvorstände mit Korporationsrechten (Kreisausschuss) eingerichtet. Der jeweilige Kreisdirektor war zugleich Vorsitzender von Kreistag und Kreisausschuss. 1878 wurden zwischen die Kreise und die Gemeinden als weitere Verwaltungsebene die Ämter eingeschoben. 1932 wurden die Kreisdirektionen aufgehoben, an ihre Stelle traten die Kreisämter. Diese waren dem Staatsministerium nachgeordnet. Zu den damit integrierten Spezialbehörden gehörten die Kreisärzte und Tierärzte, die Kreisschulaufsichten, die Bauverwaltungen, die Vermessungsämter und die Kreiskassen. Dem Kreisamt stand ein Landrat vor.
Nach Beendigung des 2. Weltkrieges 1945 blieben die Kreise zunächst in der überlieferten Form bestehen. Später wurden dann antifaschistische Ausschüsse als Beratungsorgane für die Kreisverwaltungen eingesetzt. Bis 1947 unterstanden die Kreisverwaltungsorgane den Bezirksverwaltungen, nach deren Auflösung direkt der Provinzialregierung.
Zusatzinformationen: Die Verfilmung erfolgte im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung (sogenannte Fercher Filme).
Enthaltene Karten: 42
Enthaltene Fotos: 3
Laufmeter: 11.4
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
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