Das Capitel zu Cleve bekennt, durch offenbare Kundschaft überführt worden zu sein, daß Ritter Johann von der Straeten aus seinem (des Capitels) Zehnten zu Kovelaer jährlich zu beziehen berechtigt sei und dafür die Brücke bei demselben Ort in Stand zu halten habe. Datum anno Domini M. CCCC. septimo dominica Jubilate.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view