Erkenntnis Phillips von Rumppenheim, Landrichter zu Leuchtenberg, Pfleger daselbst und zu Pfreimd, in der Streitsache zwischen Ambrosius Stromer eines-, Hannsen Teschner, Pfarrer zum Bettenstein, anderen- und Michael Siber, Kirchenpropst U. L. Fr. Kirche zu Pfreimd, dritten Teils wegen des Hammers zu Wildenaw, auf welchen genannter Stromer zu einer Messe auf St. Stephansaltar in der St. Sebaldskirche zu Nürnberg 240 fl. Rh. verkauft hat. - Siegler: das Landgericht.

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Staatsarchiv Nürnberg
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