Verschreibung eines Geldzinses zu Homberg an Cappel durch einen Homberger Schöffen
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 18, 611
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1522
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1520-1539
1522 September 15
Ausf. Perg. - RundSg. Rabe Goßwins anh., Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.298 Nr.8
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1522 in die Nicodemi martyris (a)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Rabe Goßwin (Goißwynn, Schöffe zu Homberg, und seine Ehefrau Margarete bekunden für sich und ihre Erben, daß sie aus einem Haus zu Homberg auf der Rinne (vff der Rhen), das zu dieser Zeit Caspar Maanshaupt (Manßheubt) und Henn Messerschmidts Erben bewohnen, und das vorher Werner Hoist ungeteilt mit seinem Zubehör innehatte, und aus einer Hofreite dahinter 1 Erbpfund Geldes Hess. W. jährlich fallen haben. Diesen Zins gibt jetzt der genannte Caspar Mannshaupt. Auch haben Abt Nikolaus Berg zu Cappel und sein Konvent Prämonstratenserordens 1 Erbpfund jährlich fallen aus einem Garten zu Homberg vor dem Obertor (Obirthor), der mit einer Spitze auf den Hain (Hayn), mit der anderen auf die 'blanckenn gartin vnnd dem Catterbache pobin vnnßerm gartenn liggende' stößt, den jetzt innehaben Henntze Winkelmann (Winckylman) und Henne Mannshaupt, und den bisher (hieuor) Henntz Keppeler ungeteilt besessen hatte. Das Erbpfund der Ausst. aus dem oben genannten Haus haben diese gegen das Cappeler Erbpfund eingetauscht und übergeben. Den obigen Zinspflichtigen (censiten) wird befohlen, den Zins erblich und auf ewig dem Stift zu bezahlen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (16.Jh.) Eyn erplich phunt Mychahelis fellych vsz dem huesz zcu Hoembergk vff dee [] Ryn, dae itzo in wondt Casper Manszhobt vnd Hen Messerszmyts nachgeloisszen fraw. (Inventar 1527) Lix
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.187
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Rabe Goßwin (Goißwynn, Schöffe zu Homberg, und seine Ehefrau Margarete bekunden für sich und ihre Erben, daß sie aus einem Haus zu Homberg auf der Rinne (vff der Rhen), das zu dieser Zeit Caspar Maanshaupt (Manßheubt) und Henn Messerschmidts Erben bewohnen, und das vorher Werner Hoist ungeteilt mit seinem Zubehör innehatte, und aus einer Hofreite dahinter 1 Erbpfund Geldes Hess. W. jährlich fallen haben. Diesen Zins gibt jetzt der genannte Caspar Mannshaupt. Auch haben Abt Nikolaus Berg zu Cappel und sein Konvent Prämonstratenserordens 1 Erbpfund jährlich fallen aus einem Garten zu Homberg vor dem Obertor (Obirthor), der mit einer Spitze auf den Hain (Hayn), mit der anderen auf die 'blanckenn gartin vnnd dem Catterbache pobin vnnßerm gartenn liggende' stößt, den jetzt innehaben Henntze Winkelmann (Winckylman) und Henne Mannshaupt, und den bisher (hieuor) Henntz Keppeler ungeteilt besessen hatte. Das Erbpfund der Ausst. aus dem oben genannten Haus haben diese gegen das Cappeler Erbpfund eingetauscht und übergeben. Den obigen Zinspflichtigen (censiten) wird befohlen, den Zins erblich und auf ewig dem Stift zu bezahlen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (16.Jh.) Eyn erplich phunt Mychahelis fellych vsz dem huesz zcu Hoembergk vff dee [] Ryn, dae itzo in wondt Casper Manszhobt vnd Hen Messerszmyts nachgeloisszen fraw. (Inventar 1527) Lix
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.187
(a) recte: Nicomedis; Nikodemus war ein jüdischer Schriftgelehrter (Evang. Joh.)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ