Vorstandssitzung am 18. Feb. 1992: Bd. 2
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BArch B 412/2635
BArch B 412 Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Treuhandanstalt )
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1992
Enthält:
TOP 04: Beschluss zur Feststellung der DM-Eröffnungsbilanz der Plastmaschinenwerk Schwerin GmbH, Schwerin (THA-Nr. 630)
TOP 05: Konzept für die Verwertung der volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen
TOP 06: Verfahren bei nicht sanierungsfähigen Unternehmen.- Gutachtenauftrag an Treuarbeit/PV über Struktur- und Ablauforganisation im Direktorat Abwicklung
TOP 07: Organisationsanweisung zur Übernahme der Unternehmen aus den Branchendirektoraten in die Zuständigkeit des Direktorates Abwicklung, die vom Leitungsausschuss die Einstufung 3.1.2 und 6.1/6.2 erhalten haben
TOP 08: Management KG
TOP 09: Zielvereinbarungen
TOP 10: Einführung einer betrieblichen Altersversorgung für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von THA-Unternehmen zum 1. Apr. 1992
TOP 11: Richtlinie "Umgang mit Informationen"
TOP 12: Sonstiges
a) Materialwirtschaft/Beschaffungswesen.- hier: Schulungsangebote
b) Peenewerft GmbH, Wolgast (THA-Nr. 588).- Grundsatzvereinbarung zur Privatisierung
c) Deutsche Maschinen- und Schiffbau AG (DMS), Rostock (THA-Nr. 603)
d) Kunstseidenwerke Elsterberg GmbH, Elsterberg (THA-Nr. 4013).- Gewährung von Finanzierungshilfen für Investitionsmaßnahmen
e) TLG und Zentrales Ausschreibungsbüro
f) Bestandsaufnahme ISUD
TOP 04: Beschluss zur Feststellung der DM-Eröffnungsbilanz der Plastmaschinenwerk Schwerin GmbH, Schwerin (THA-Nr. 630)
TOP 05: Konzept für die Verwertung der volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen
TOP 06: Verfahren bei nicht sanierungsfähigen Unternehmen.- Gutachtenauftrag an Treuarbeit/PV über Struktur- und Ablauforganisation im Direktorat Abwicklung
TOP 07: Organisationsanweisung zur Übernahme der Unternehmen aus den Branchendirektoraten in die Zuständigkeit des Direktorates Abwicklung, die vom Leitungsausschuss die Einstufung 3.1.2 und 6.1/6.2 erhalten haben
TOP 08: Management KG
TOP 09: Zielvereinbarungen
TOP 10: Einführung einer betrieblichen Altersversorgung für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von THA-Unternehmen zum 1. Apr. 1992
TOP 11: Richtlinie "Umgang mit Informationen"
TOP 12: Sonstiges
a) Materialwirtschaft/Beschaffungswesen.- hier: Schulungsangebote
b) Peenewerft GmbH, Wolgast (THA-Nr. 588).- Grundsatzvereinbarung zur Privatisierung
c) Deutsche Maschinen- und Schiffbau AG (DMS), Rostock (THA-Nr. 603)
d) Kunstseidenwerke Elsterberg GmbH, Elsterberg (THA-Nr. 4013).- Gewährung von Finanzierungshilfen für Investitionsmaßnahmen
e) TLG und Zentrales Ausschreibungsbüro
f) Bestandsaufnahme ISUD
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), 1995-1999
Aktenführende Organisationseinheit: P S (1992)
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:03 MESZ
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