Notar Franz Wilhelm Üdinck beglaubigt zwei Rekognitionsdokumente: Notar Franz Wilhelm Üdinck bezeugt am 10. März 1728, dass vor ihm der Zeller Hermann Schanstock aus dem Kirchspiel Wadersloh erschien und angab, von Pater Mauro Bodding, Prior des Gotteshauses Liesborn, eine Hauptsumme in Höhe von 20 Reichstaler in 6-Groschen-Stücke gegen eine jährliche Rente in Höhe von 1 Reichstaler aufgenommen und erhalten zu haben. Als Unterpfand benennt Schanstock all sein Hab und Gut. Zeugen: Johannsen Pieper und Ernest Mackenberg. Gregor Waltmann, Abt des Klosters Liesborn, bezeugt am 1. August 1729, dass die obige Obligation des Pater Mauro Bodding über 20 Reichstaler an den Profess und Sacellanus Pater Gregorius Blense zediert worden sei. Es folgen Regelungen über die Nutznießung der jährlichen Pension aus genannter Schuldverschreibung. Als Unterpfand bei Nichtzahlung wird das Schanstock Erbe angegeben. Notariatssignet und Unterschrift des Notars Üdinck

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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