Die Schöffen im Labbeckerbruch bekunden, dass vor Thyns von Eyll, ihrem Richter, und ihnen Derick Tack und sein Sohn Johann Tack bekannt haben, dass sie für eine ihnen bezahlte Geldsumme an Wessel Hotman, Propst zu Rees und Kanoniker zu Xanten, eine Erbjahrrente von 1½ oberländischen Rheinischen Gulden aus den Katstätten Dusen und Tackenberch in ihrem Schöffentum verkauft haben, die am 1. Mai oder binnen 14 Tagen danach unter Strafe der Pfändung der genannten Katstätten zu bezahlen ist. Die Tacken haben dem Käufer gelobt, allzeit Währschaft zu leisten und auf Begehren weitere rechtliche Sicherheit zu verschaffen. Sie oder ihre Erben können die Rente jeweils zum Zahltermin mit 25 Gulden und den rückständigen Jahrrenten ablösen. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Geg. 1512 altera inventionis sancte crucis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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