Abt Hermann von Corvey überträgt gewisse von einem seiner Vasallen ihm resignierte Güter dem Hospital zu Corvey unter der Bedingung, dass sie einem Diener des Hospitals, der 12 Mark zum Kauf dieser Güter beigesteuert hatte, und seinen Nachkommen auf ewige Zeiten in Erbpacht gegeben werden. Sollte die Familie verarmen und von der Pacht zurücktreten, so muss ihr die beigesteuerte Geldsumme herausgezahlt werden. Acta sunt hec anno dominice incarnationis Mo.XXIIIIo, prelationis nostre anno primo.