Hartmann Abt der Stifte Fulda und Hersfeld (-felt), Erzkanzler der römischen Kaiserin, an Johann Herzog zu Sachsen (-senn), Landgrafen in Thüringen (Tho-) und Markgrafen zu Meißen: seine Bevollmächtigten auf dem Tag zu Gotha in Sachen Kloster Allendorf (-dorff) haben ihm nach ihrer Rückkehr Bericht erstattet. Obwohl es seinem Stift mißlich ist, über Brief, Siegel und hergebrachten Besitz mit seinen Mönchen und Nonnen zu disputieren, will er das Gezänk, wenn möglich, auf gütlichem Wege beilegen. Daher ist er damit einverstanden, daß mit dem Austrag der Streitigkeiten jede Seite einen ihrer Räte und einen gemeinsamen Obmann betraut. Dazu benennt er Dr. Valentin von Sundhausen (Sunthusen), oder, falls dieser dem Herzog nicht genehm ist, Dr. [Dietrich] Zobel [von Giebelstadt], Domherrn und Vikar in spiritualibus zu Mainz (Meintz) oder Dr. Jost Trautvetter (Trutfettern) von Eisenach (Isennach); wegen des Ortes überläßt er dem Herzog die Wahl zwischen Salzungen (Saltz-) und Eisenach. Im Abschied war festgelegt, der Abt solle in die vermeintlich durch den Abt von St. Peter zu Erfurt (-fort) den Nonnen ausgesprochene Absolution einwilligen und zwischenzeitlich in Allendorf keine Neuerungen vornehmen. Dazu wäre er gerne bereit. Da aber der erwähnte Abt aufgrund eines durch Verschweigen der Wahrheit und Vorwenden der Unwahrheit erlangten päpstlichen Breves, zudem ohne Wahrung der Form und daher ungültig gehandelt hat, muß der Aussteller feststellen, daß diese vermeintliche Absolution und das nichtige Vorgehen zum Seelenheil seiner geistlichen Kinder wenig beiträgt. Den Inhalt der Absolution kennt er nur aus einer Kopie, deren Abschrift beiliegt. Für die darin enthaltene Behauptung, er oder die Seinen hätten den erwähnten Abt dazu berufen und die Tatsachenbehauptungen seien zuvor überprüft worden, gibt es keine Belege, obwohl der Aussteller sich zur fraglichen Zeit in Erfurt aufhielt und der erwähnte Abt sehr wohl mit ihm hätte sprechen können. Wenn die Betroffenen, die ihm unmittelbar unterworfen sind, ihn entsprechend der Regel des hl. Benedikt um Gnade und Absolution bitten, wird er einen Bevollmächtigten zum Kloster abfertigen und die Nonnen unter angemessener Bestrafung bis zu dem vereinbarten Tag absolvieren lassen. Bitte um Antwort.