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Bischof Otto von Minden verleiht Richard Gropelingh, Presbyter der Diözese Minden, wegen seiner Verdienste Kanonikat und Minorpräbende in der Kirche St. Andreas zu Lübbecke, die durch den Tod Ertwin Gropelinghs vakant sind und deren Besetzung dem Bischof zusteht. Er verlangt vom Dechant und Kapitel und allen Geistlichen an der Kirche, dass sie innerhalb von sechs Tagen nach Ausstellung der vorliegenden Notifikation - von den sechs Tagen bezeichnet der Bischof zwei für den ersten, zwei für den zweiten und zwei für den dritten der drei kanonisch vorgeschriebenen Mahntage - unter Androhung der Exkommunikation bei Zuwiderhandlung, Richard oder seinen Stellvertreter (procurator) in den Besitz des Kanonikats und der Präbende mit allen kanonischen Rechten einsetzen, einschließlich eines festen Sitzes im Chor und Platzes im Kapitel und aller Einkünfte und sonstigen Rechte. Siegelankündigung des Ausstellers. Datum: Mindensi anno Domini Mo CCCmo LXXXVo die XVIII mensis Januarii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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