Graf Albrecht von Hohenlohe belehnt den Ulrich von Rinderbach zu Hall mit den auf ihn von Mathis von Rinderbach, sein verstorbenen Bruder gefallenen Mannlehen: 1/3 an dem Zehnten zu Geislingen und 1/2 an anderthalb Fünftteil eines Drittels (= 1/10) sowie 1/2 an dem Drittel ohne (die Hälfte) anderthalb Fünftteil desselben Drittels an dem Zehnten, macht zusammen 1/2 Teil des ganten Zehnten.