Papst Bonifaz IX. beauftragt eine wörtlich eingerückte Urkunde des Erzbischofs Friedrich III. von Köln vom 12. Juli 1392, worin Herzog Wilhelm von Berg mit seiner Gemahlin Anna in der Kollegiatskirche zu Düsseldorf zu den bestehenden 8 Kanonikalpräbenden 15 neue, und zu den vorhandenen 2 Altären oder Vikarie 12 neue stiftet, was der Erzbischof genehmigt und durch Statuten ordnet. Er genehmigt zugleich auf die Bitte des Herzogs, dass demselben und dessen Nachfolgern auch die Wahl des Dechanten zustehen soll. Einfache Abschrift, deren Original im Jülich-Bergischen Landsarchiv beruht. Nicht diese Stiftung, sondern jene vom vorhergehenden Tage (11. Juli) ist zur Ausführung gekommen.