Hermann Smyth, Bürger zu Weilburg, und seine Frau Clare verkaufen dem Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg zur Präsenz für 4 Mark, die diese ihnen bezahlt haben, 4 Schilling Kölner Pfennig Weilburger Währung, fällig am 11. November, von ihrem Haus auf der Ecken gegenüber Rucker Beckers Haus. Das Haus zinst schon zuvor der Präsenz 1 Schilling Pfennig und dem Liebfrauenaltar 2 Schilling; neue Gülte soll nicht darauf gekauft oder geliehen werden, es sei denn, daß die vorgenannten Gülten vorher bezahlt werden. - Junker Gerlach von Rheinberg ('Ryn-'), Vogt zu Weilburg, Philipp von Allendorf ('Aldendorff'), Bürgermeister, Hermann Brunst und Folmar von Ernsthausen, Schöffen daselbst, künden das Siegel der Stadt Weilburg an.
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Hermann Smyth, Bürger zu Weilburg, und seine Frau Clare verkaufen dem Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg zur Präsenz für 4 Mark, die diese ihnen bezahlt haben, 4 Schilling Kölner Pfennig Weilburger Währung, fällig am 11. November, von ihrem Haus auf der Ecken gegenüber Rucker Beckers Haus. Das Haus zinst schon zuvor der Präsenz 1 Schilling Pfennig und dem Liebfrauenaltar 2 Schilling; neue Gülte soll nicht darauf gekauft oder geliehen werden, es sei denn, daß die vorgenannten Gülten vorher bezahlt werden. - Junker Gerlach von Rheinberg ('Ryn-'), Vogt zu Weilburg, Philipp von Allendorf ('Aldendorff'), Bürgermeister, Hermann Brunst und Folmar von Ernsthausen, Schöffen daselbst, künden das Siegel der Stadt Weilburg an.
88, U 96
88 Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren
Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren >> 1 Urkunden >> 1376-1425
1397 Juni 17
Ausfertigung, Pergament. Das Siegel ab. - Rückvermerke (15. Jh.): 1.: 'Littera 5 s. de domo Clais Sprengers'. 2.: 'Littera presencie'
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. in octava penthecost(en) 1397
Struck, St. Walpurgisstift Weilburg, Nr. 1243
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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08.02.0007, 11:28 MEZ