Landrichter Hans von Seckendorff-Hilpoltstein zu Nürnberg bestätigt auf Ansuchen Bezold Sneyders, des Hofmeisters von Pillenreut das Urteil des Stadtgerichts vom 26. August 1452 (Nr. 83) das inseriert ist, wegen des Zehnten zu Rotaurach. Johann Ulmer.