Der kaiserliche Notar Georg List aus Pfullingen beurkundet - auf Antrag des Vizekammermeisters Wolf von Uhrmühl und des Kammerprokurators Johann Sebastian Hormoldt, die vor ihm erschienen -, daß sie gegen den Entscheid der Untergänger vom 3. Febr. 1614 im Streit um 9 Viertel Wald im Rheingrund appellieren. Die Appellierenden geben an, weder die Rentkammer noch der Vogt von Bottwar, in deren Zuständigkeit der Holzweiler Hof gehöre, seien bei dem Rechtsstreit zugezogen oder angehört worden; das Kammergut sei durch den Entscheid gemindert worden. Kirchenratsadvokat Dr. iur. David Holder erklärt, der Klosterverwalter habe den Entscheid erst am 9. Februar der Visitation berichtet, worauf er am 12. Februar die Rentkammer in Kenntnis gesetzt habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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