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Dieselben geloben Mitkapitulatorin Jungfer Knippenborch die stete Zahlung einer von derselben mittels eines Darlehns gestiftetete Jahresrente von 1 Daler zur Unterhaltung der Predigt, aus ihrem Propstei- oder Präsenzgefälle, auch voran das Gut zu Kekerdom, worauf dieser Betrag verschrieben, später davon wieder befreit werden sollte (fol. 108).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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