Dieselben geloben Mitkapitulatorin Jungfer Knippenborch die stete Zahlung einer von derselben mittels eines Darlehns gestiftetete Jahresrente von 1 Daler zur Unterhaltung der Predigt, aus ihrem Propstei- oder Präsenzgefälle, auch voran das Gut zu Kekerdom, worauf dieser Betrag verschrieben, später davon wieder befreit werden sollte (fol. 108).