Friedrich II., Kurfürst von Sachsen, und Wilhelm III., Herzog von Sachsen, treffen verschiedene Bestimmungen bezüglich der Überlassung des Schlosses Mühlberg und des Walls Würdenhain (Werdenheyn) gegen das Schloss Hohnstein (Hoenstein) an Hynek Berka (Hyncke Bircke) von der Duba. Unter anderem sollen die zu Mühlberg und Würdenhain gehörigen Untertanen ihre Freiheiten behalten.

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Sächsisches Staatsarchiv
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