Propst Matthias (Übelacker) und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen belehnen Georg Glöcklin zu Lehr und dessen Erben mit einem daselbst gelegenen Hof, bestehend aus nach Anstößern näher beschriebenem Haus samt Hofreite, Stadel und Garten sowie 39 3/4 Jauchert Ackerland, insgesamt 6 Tagwerk Mahd und 12 Jauchert Holz im "Eselsberg", den zuvor dessen verstorbener Vater Sebastian innegehabt hat, und verpflichten den Belehnten auf die künftig jährlich zu leistenden Dienste und Abgaben, die Besitz-, Nutzungs- und Veräußerungsbedingungen des Lehens und darauf, als Hintersasse dem Gotteshaus gerichtsuntertänig, vogtbar, steuerpflichtig, gehorsam und loyal zu sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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