"In dem jar [...] tausent funffhundert vnd dreissig, in der dritten zinsszahl [...] vff mitwoch den zwolfften tag des monats Octobris, bistumbs [...] hern Clementis [...] des siebenden im siebenden jare", vor Notar und Zeugen macht Rorich Koch, Bürger zu Mainz, sein Testament: Er wiederholt die Bestimmungen seines (inserierten) Vermächtnisses von 1520 Mai 18 (s.d.) und übergibt nunmehr dem Kloster die Nutzung des genannten Hauses und vermacht ihm seinen ganzen Besitz für den Falls seines Todes. Das Recht der Testamentsabänderung wird vorbehalten. Geschehen zu Mainz in der kleinen Konventsstube des Klosters um 1 Uhr mittags. Zeugen: Wolf Rulin, Dekan des Liebfrauenstifts, Severin Maler, Hans von Reiffenberg, Bender, Hans Koch von Diedenbergen, Peter Brauneisen, Schlosser, Bürger zu Mainz; Jost Koch und Peter von Mommenheim, Laien des Mainzer Bistums.