Vor dem Notare macht Frau Emelud Lenen ihr Testament. Sie wählt als Begräbnisplatz den Kreuzgang der St. Martinskirche und verfügt über 40 Gulden,...
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 34, 71
Urk. 34, A II, Kassel Martinsstift
Urk. 34 Martinsstift Kassel - [ehemals: A II]
Martinsstift Kassel - [ehemals: A II] >> 1425-1449
1432 Oktober 08
Not.-Instr. des kaiserl. Notars und Klerikers Johannes Wynrich von Kassel, Pergt. mit dem Signete des Notars. - Rückw. gleichzeit. Rubrum: Testamentum Lehenichens.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta sunt hec anno 1432, ind. 10., pontificatus Eugenii pape IV. anno 2., die octava mensis octobris, in der Freiheit Kassel, im Hause des Herrn Werner Morung, Plebans daselbst.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vor dem Notare macht Frau Emelud Lenen ihr Testament. Sie wählt als Begräbnisplatz den Kreuzgang der St. Martinskirche und verfügt über 40 Gulden, die sie einst aus dem Verkauf ihres Hauses an Herrn Matthias von Treysa eingenommen hat, und die nach dem letzten Wunsche ihrer † Tochter Barbara nach dem Tode des Johannes, Sohnes der Barbara, und der Erblasserin zu frommen Zwecken gestiftet werden sollten, für die Zeit nach ihrem Tode wie folgt: Sie bestimmt 16 Gulden für den Bau der Martinskirche, 16 Gulden für Dechant und Kapitel der Martinskirche zur Abhaltung einer Gedächtnisfeier, 8 Gulden für die Stadt Kassel zur Ausbesserung der Brücken und Wege, wo es am nötigsten ist. Von diesen 40 Gulden sind angelegt: 12 bei Herrn Wernher Morung gegen einen jährlichen Zins von 1 Gulden, 10 Gulden bei Frau Else Bodekers, Bürgerin in Kassel, gegen einen Zins von 1 Gulden gemäß den bei Herrn Johannes von Germerode (Germerade) aufbewahrten Urkunden, die übrigen 18 Gulden, für die Tilemann Haldungen einen Zins von 1 ½ Gulden wiedergekauft hat, befinden sich in den Händen des gen. Johannes. Die Empfänger sollen die Briefe sogleich von Johann von Germerode einfordern, damit der letzte Wille noch zu Lebzeiten der Erblasserin ausgeführt wird. Sie bestimmt ferner, wenn sie die Frau Guda Phaffen vor ihrem Tode nicht für die 3 Jahre lang gehabten Ausgaben entschädigen und von Johannes von Germerode 12 ihr geschuldete Gulden nicht erlangen könnte, so soll diese Schuld zunächst von den 40 Gulden getilgt werden, indem die einzelnen Empfänger entsprechend gekürzt werden. Ihre Nichte (neptis) Fye erhält ihr Schlafbett, einen Mantel (mantellum), Kannen (cantr[os]), Töpfe (ollas), Tücher [?] (pepula), ein Bett, auf dem sie nicht zu schlafen pflegt, Kleinodien und Hausgeräte. Ihre Forderung an Kunna Jacobs erhält die gen. Guda Phaffen. Als Testamentsvollstrecker wählt sie: Herrn Werner Morung, Priester, und Petrus Hartinberg, Bürger in Kassel.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johannes Cleman, Schulmeister der Martinskirche, Johannes Nicker und Heinrich Tipel von Weimar (Wymar), Kleriker der Mainzer Diözese.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 940.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vor dem Notare macht Frau Emelud Lenen ihr Testament. Sie wählt als Begräbnisplatz den Kreuzgang der St. Martinskirche und verfügt über 40 Gulden, die sie einst aus dem Verkauf ihres Hauses an Herrn Matthias von Treysa eingenommen hat, und die nach dem letzten Wunsche ihrer † Tochter Barbara nach dem Tode des Johannes, Sohnes der Barbara, und der Erblasserin zu frommen Zwecken gestiftet werden sollten, für die Zeit nach ihrem Tode wie folgt: Sie bestimmt 16 Gulden für den Bau der Martinskirche, 16 Gulden für Dechant und Kapitel der Martinskirche zur Abhaltung einer Gedächtnisfeier, 8 Gulden für die Stadt Kassel zur Ausbesserung der Brücken und Wege, wo es am nötigsten ist. Von diesen 40 Gulden sind angelegt: 12 bei Herrn Wernher Morung gegen einen jährlichen Zins von 1 Gulden, 10 Gulden bei Frau Else Bodekers, Bürgerin in Kassel, gegen einen Zins von 1 Gulden gemäß den bei Herrn Johannes von Germerode (Germerade) aufbewahrten Urkunden, die übrigen 18 Gulden, für die Tilemann Haldungen einen Zins von 1 ½ Gulden wiedergekauft hat, befinden sich in den Händen des gen. Johannes. Die Empfänger sollen die Briefe sogleich von Johann von Germerode einfordern, damit der letzte Wille noch zu Lebzeiten der Erblasserin ausgeführt wird. Sie bestimmt ferner, wenn sie die Frau Guda Phaffen vor ihrem Tode nicht für die 3 Jahre lang gehabten Ausgaben entschädigen und von Johannes von Germerode 12 ihr geschuldete Gulden nicht erlangen könnte, so soll diese Schuld zunächst von den 40 Gulden getilgt werden, indem die einzelnen Empfänger entsprechend gekürzt werden. Ihre Nichte (neptis) Fye erhält ihr Schlafbett, einen Mantel (mantellum), Kannen (cantr[os]), Töpfe (ollas), Tücher [?] (pepula), ein Bett, auf dem sie nicht zu schlafen pflegt, Kleinodien und Hausgeräte. Ihre Forderung an Kunna Jacobs erhält die gen. Guda Phaffen. Als Testamentsvollstrecker wählt sie: Herrn Werner Morung, Priester, und Petrus Hartinberg, Bürger in Kassel.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johannes Cleman, Schulmeister der Martinskirche, Johannes Nicker und Heinrich Tipel von Weimar (Wymar), Kleriker der Mainzer Diözese.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 940.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ