Paul Groner und Ulrich Beringer, beide von Langenau [Alb-Donau-Kreis], bekennen, dass ihnen der Ulmer Ratsherr Alfons Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] als verordneten Pflegern des Sohnes des verstorbenen Johann Jörg ("Jerg") Georg ("Jerg") die Riedmühle bei Langenau ("Naw") [Alb-Donau-Kreis] zu Erbrecht verliehen hat. Die Mühle ist ein Lehen der Grafen von Oettingen ("Öttingen") [Lkr. Donau-Ries]. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten, 2,5 Jauchert Äcker und 3 Tagwerk Wiesmahd. Ihr Pflegesohn hat die Mühle mit ihren Zugehörungen in gutem Zustand zu halten. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an der Mühle mit Einwilligung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, doch steht dieser dabei ein Vorkaufsrecht zu. Sie verpflichten sich, für ihren Pflegesohn von der Mühle jährlich 8 Imi Kernen Langenauer Maß, 100 Eier, 2 Enten, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei einem Besitzerwechsel stehen der Herrschaft außerdem von dem bisherigen Inhaber 5 Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.

Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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