Bischof Antonio von Bologna, päpstlicher Kämmerer, quittiert Abt Ulrich (Petrendorffer!) und den Konvent von St. Emmeram über einen Teil der der päpstlichen Kammer geschuldeten und durch Johann de Goch, Kleriker der päpstlichen Kammer, entrichteten Servitien (57 Gulden, 47 Schillinge und 8 Pfennige an die päpstliche Kammer, 27 Gulden, 13 Schilling und 8 Pfennige an die Familiaren und Officiale), verlängert die Frist für die Restzahlung bis 1408 Juli 29 und verweist auf die fälligen Kirchenstrafen bei Zahlungsverzögerung. S: päpstliches Kammeramt