Bischof Herold von Würzburg beurkundet: Vor ihm hat der Abt des Klosters St. Stephan in der Vorstadt von Würzburg Heinrich Klage darüber geführt, dass dem Kloster von einem gewissen Sigeboto und seinen Söhnen ein Gut in Bonnland (Bonenland) entfremdet wurde. Dieses Gut hatten Eberhard von Krautheim (Cruttheim) und seine Ehefrau Wimuth dem Kloster geschenkt. Nach dem erbenlosen Tod ihres Sohnes Eberhard hätte es eigentlich an das Kloster fallen sollen, wurde dann aber von Sigeboto und seinen Söhnen widerrechtlich besetzt. Der Bischof vermittelt nun eine Einigung zwischen beiden Parteien. Nachdem er vom Kloster 6 Pfund erhalten hat, verzichtet Sigeboto auf alle seine Rechte an dem Gut. Der Bischof überträgt daher das Gut dem Kloster und stellt dessen Vogt- und Abgabenfreiheit fest. Zeugen: Der Vitztum Billung [de Foro], der Kämmerer Herold [de Foro], die Schultheißen Heinrich [Cresse] und Billung [de Foro], Heinrich Albus (Weiso), Rutwig am Main, der Sohn des Engelbert Herold, der Sohn des Kämmerers Herold Adelbero, der Verwandte der Söhne des Sigeboto Berward sowie aus der Familie des Klosters der ältere Gottfried, Engelhard von Vilchband (Vilchibunt), der Sohn des Dangmud Rüdiger, Ludwig von Gadheim (Gademen), Ludwig von Sulzdorf, Otting und Richolf. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan