Lienhart Kruckyss von "Thunen-werde" [Donauwörth], gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er eine zu "Geppingen" [Göppingen] geschworene Urfehde (etliche boshafte Missetaten), in welcher er versprochen hatte, über den Rhein zu weichen und sein Leben lang nicht mehr zurückzukommen, gebrochen hat und wegen neuerlicher Diebstähle, schwört abermals Urfehde und verspricht wiederum, aus Württemberg hinweg und über den Rhein zu gehen und bis dahin keine Nacht zu sein, wo er die vorherige gewesen, auch sein Leben lang ohne ausdrückliche Erlaubnis des Landesherrn nicht mehr württembergischen Boden zu betreten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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