Johann Rössler, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Lichtenau beurkunden, daß Hans Feßler, Bürger zu Muckenschopf, und seine Ehefrau Martha dem Kaspar Villheckher, Bürger und Gerichtsschöffe in Lichtenau, als dem Pfleger des Gutleute-Hauses zu Scherzheim 15 Schillinge jährlichen Zinses von 30 fl. Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.