Amt Hohnstein zu Ilfeld (Bestand)
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A 19k I (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) >> 01.06. Kleinere Territorien >> 01.06.04. Kurhannoversche Gebiete >> 01.06.04.03. Akten >> 01.06.04.03.02. Lokale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
(1342) 1406 - 1905
Findhilfsmittel: Findbuch von 2004 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Das 1852 neu organisierte Amt Hohnstein, das 1860 von Neustadt nach Ilfeld verlegt wurde, war eine untere Verwaltungsbehörde, die alle Gerichtsbefugnisse an das Amtsgericht abgetreten hatte. Sie vereinigte in sich die Verwaltungsfunktion folgender älterer Vorbehörden:
1. Altes Amt Hohnstein vor 1852
Auf der Burg Hohnstein hatte seit der Erwerbung der Grafschaft durch die Grafen zu Stolberg ein gräflicher Amtmann seinen Sitz. Er übte die zivile Gerichtsbarkeit unterster Instanz, die Untersuchung von Kriminalfällen sowie die des Domänenbesitzes aus. Nach der westphälischen Zeit, in der Ilfeld einen eigenen Kanton bildete, wurde das Amt Hohnstein wieder hergestellt und 1822 durch die Aufhebung der zweiten Immission sowie den Abschluss eines Rezesses mit den Herzögen von Braunschweig wieder gräfliche Behörde. Die Neuorganisation der Verwaltung von 1852 machte aus dem gräflichen Amt erneut eine landesherrliche Verwaltungsbehörde. Alle Gerichtsfunktionen gingen an das neu errichtete Amtsgericht über.
2. Gräfliche Kanzlei zu Neustadt
Bereits im 16. Jahrhundert ließen die Grafen zu Stolberg als Lehnsinhaber der Grafschaft Hohnstein die Zivilgerichtsbarkeit über die Exemierten, die Urteilsfällung in Kriminalangelegenheiten und die Verleihung der Afterlehen durch eine Regierung bzw. Kanzlei ausüben, deren Mitglieder zu diesem Zweck aus Stolberg in die Grafschaft Hohnstein kamen. Im Rezess von 1639 erkannten die Grafen die landesherrliche Oberhoheit der Braunschweiger an. Außer der Appellation in geistlichen und weltlichen Sachen an die landesherrlichen Gerichte mussten sie den braunschweigischen Herzögen die Oberaufsicht über die Grafschaft, die Landfolge, das Leibgeleit und das Recht der Einquartierung zugestehen. In dem Rezess von 1733 gaben die Grafen weitere Rechte ab. Zudem mussten sich die Grafen bereit erklären, als gerichtliche Mittelinstanz wieder eine Kanzlei mit dem Sitz in Neustadt einzurichten. Mit der Aufhebung der patrimonialen Gerichte 1852 wurde auch die Kanzlei aufgelöst. Ihre Gerichtsaufgaben gingen an die staatlichen Gerichte und ihre Verwaltungsaufgaben an das neue königliche Amt Hohnstein über.
3. Kurfürstliches bzw. königliches Hoheitskommissariat zu Ilfeld
Als 1715 das bisher strittige Steuerrecht über verschiedene Dörfer durch Vertrag an Braunschweig-Lüneburg überging, wurde der gräfliche Amtmann zu Neustadt als Kommissar mit der Wahrnehmung der landesherrlichen Hoheits- und Steuerrechte über die Dörfer beauftragt. Es zeigte sich aber, dass durch die unklaren Bestimmungen des Rezesses von 1639 viele Hoheitsrechte des Landesherrn an die Grafen übergegangen waren. Dies wurde folgend durch Kommissionen untersucht. Die landesherrlichen Hoheitsrechte wurden jedoch nun durch das Hoheitskommissariat ausgeübt. 1852 gingen diese Funktionen zum größeren Teil an das neu errichtete Amt Hohnstein über.
4. Stiftamt Ilfeld (vgl. A 19k III)
5. Patrimonialgerichte Werna, Bösenrode, Krimderode und Hohnsteiner Forst
Nach dem Ende der westphälischen Zeit verzichteten die Inhaber der Patrimonialgerichte von Werna und Bösenrode auf die Ausübung der wiederhergestellten Gerichtsbarkeit und der damit verbundenen niederen Polizei- und Verwaltungsaufgaben. Sie ließen diese nun durch das Amt Hohnstein wahrnehmen. Das Gericht in Krimderode blieb hingegen bis 1852 bestehen, da in dieser Zeit in Hannover die Patrimonialgerichte abgeschafft worden waren. Bei der Teilung des gräflichen Hauses Stolberg hatte die Linie Stolberg-Wernigerode den Waldbesitz in der Grafschaft Hohnstein (Hohnsteiner Forst) erhalten. Die patrimoniale
Gerichtsbarkeit dieses Gebietes lag bis 1852 beim Forstamt Sophienhof, ehe dieses ebenfalls erlosch. Alle Gerichtsfunktionen der Patrimonialgerichte fielen 1852 dem Amtsgericht Hohnstein zu.
Das landesherrliche Amt Hohnstein bestand bis 1882. In diesem Jahr wurde das Amt Elbingerode mit ihm vereinigt und aus beiden Ämtern das neue Landratsamt Ilfeld geschaffen (vgl. A 19k II Landratsamt Ilfeld).
Bestandsinformationen: Der Bestand ist in dieser Form erst 1852 entstanden, als alle Verwaltungsakten der bei der Behördengeschichte aufgeführten verschiedenen landesherrlichen, gräflich-stolbergischen und patrimonialen Behörden nach und nach an das neu errichtete landesherrliche Amt Hohnstein abgegeben wurden. Zunächst benutzte man hier für die Verzeichnung der Akten das Repertorium des ehemaligen Hoheitskommissariats, welches das Stiftsamt Ilfeld mit den Akten abgeliefert hatte, und trug in diesem die übrigen Akten nach.
Als 1860 das Amtsgericht Ilfeld und das Stiftsamt Ilfeld große Aktenmengen an das Amt Hohnstein ablieferten, wurde eine Neuordnung notwendig. Der mit dieser Aufgabe betraute Schreiber Sturm stellte 1866 zunächst die an das Amt gelangten Akten des Stiftsamts, die der Assessor Münch 1826-1828 verzeichnet hatte, nach ihrer alten Ordnung wieder her (jetzt A 19k III Stiftsamt Ilfeld). Alle Akten der übrigen Behörden fasste Sturm von 1866-1869 zu einem einheitlichen Fonds zusammen, dessen Ordnung auch dem vorliegenden Bestand zugrunde liegt.
Um 1900 gelangten die Akten zum größeren Teil an das Staatsarchiv Hannover, welches sie nach der Vereinigung des Kreises Ilfeld mit der Provinz Sachsen 1938 an das Landeshauptarchiv weitergab.
Im Jahr 2004 erfolgte im Zuge der Retrokonversion des Findbuches in eine Access-Datenbank eine Überarbeitung des Bestandes. Die bisherige Trennung in zwei Abteilungen, die lediglich die oben genannten zwei Abgabeschichten vor und nach 1800 widerspiegelten, wurde aufgelöst. Die Akten aus der ersten Abteilung wurden mit neuen 2000er Signaturen versehen, wobei Springsignaturen, wie sie ursprünglich sehr zahlreich vorlagen, bereinigt wurden. Anschließend wurden diese Akten mit den übrigen Verzeichnungseinheiten in einer gemeinsamen Klassifikation vereinigt. Als Grundlage der neuen Klassifikation diente die ehemalige Registraturordnung des Amtes, wobei diese in einigen Punkten nach archivfachlichen Kriterien verändert wurde.
2006 erfolgte die Migration des Bestandes von Access zu ScopeArchiv.
2013 wurden Nachbesserungen, die inhaltliche und formale Überprüfung der Datensätze und die Freischaltung zur Online-Stellung vorgenommen.
Zusatzinformationen: Frühere Bezeichnung des Bestandes: Rep. A 19 k I.
Registraturbildner: Das 1852 neu organisierte Amt Hohnstein, das 1860 von Neustadt nach Ilfeld verlegt wurde, war eine untere Verwaltungsbehörde, die alle Gerichtsbefugnisse an das Amtsgericht abgetreten hatte. Sie vereinigte in sich die Verwaltungsfunktion folgender älterer Vorbehörden:
1. Altes Amt Hohnstein vor 1852
Auf der Burg Hohnstein hatte seit der Erwerbung der Grafschaft durch die Grafen zu Stolberg ein gräflicher Amtmann seinen Sitz. Er übte die zivile Gerichtsbarkeit unterster Instanz, die Untersuchung von Kriminalfällen sowie die des Domänenbesitzes aus. Nach der westphälischen Zeit, in der Ilfeld einen eigenen Kanton bildete, wurde das Amt Hohnstein wieder hergestellt und 1822 durch die Aufhebung der zweiten Immission sowie den Abschluss eines Rezesses mit den Herzögen von Braunschweig wieder gräfliche Behörde. Die Neuorganisation der Verwaltung von 1852 machte aus dem gräflichen Amt erneut eine landesherrliche Verwaltungsbehörde. Alle Gerichtsfunktionen gingen an das neu errichtete Amtsgericht über.
2. Gräfliche Kanzlei zu Neustadt
Bereits im 16. Jahrhundert ließen die Grafen zu Stolberg als Lehnsinhaber der Grafschaft Hohnstein die Zivilgerichtsbarkeit über die Exemierten, die Urteilsfällung in Kriminalangelegenheiten und die Verleihung der Afterlehen durch eine Regierung bzw. Kanzlei ausüben, deren Mitglieder zu diesem Zweck aus Stolberg in die Grafschaft Hohnstein kamen. Im Rezess von 1639 erkannten die Grafen die landesherrliche Oberhoheit der Braunschweiger an. Außer der Appellation in geistlichen und weltlichen Sachen an die landesherrlichen Gerichte mussten sie den braunschweigischen Herzögen die Oberaufsicht über die Grafschaft, die Landfolge, das Leibgeleit und das Recht der Einquartierung zugestehen. In dem Rezess von 1733 gaben die Grafen weitere Rechte ab. Zudem mussten sich die Grafen bereit erklären, als gerichtliche Mittelinstanz wieder eine Kanzlei mit dem Sitz in Neustadt einzurichten. Mit der Aufhebung der patrimonialen Gerichte 1852 wurde auch die Kanzlei aufgelöst. Ihre Gerichtsaufgaben gingen an die staatlichen Gerichte und ihre Verwaltungsaufgaben an das neue königliche Amt Hohnstein über.
3. Kurfürstliches bzw. königliches Hoheitskommissariat zu Ilfeld
Als 1715 das bisher strittige Steuerrecht über verschiedene Dörfer durch Vertrag an Braunschweig-Lüneburg überging, wurde der gräfliche Amtmann zu Neustadt als Kommissar mit der Wahrnehmung der landesherrlichen Hoheits- und Steuerrechte über die Dörfer beauftragt. Es zeigte sich aber, dass durch die unklaren Bestimmungen des Rezesses von 1639 viele Hoheitsrechte des Landesherrn an die Grafen übergegangen waren. Dies wurde folgend durch Kommissionen untersucht. Die landesherrlichen Hoheitsrechte wurden jedoch nun durch das Hoheitskommissariat ausgeübt. 1852 gingen diese Funktionen zum größeren Teil an das neu errichtete Amt Hohnstein über.
4. Stiftamt Ilfeld (vgl. A 19k III)
5. Patrimonialgerichte Werna, Bösenrode, Krimderode und Hohnsteiner Forst
Nach dem Ende der westphälischen Zeit verzichteten die Inhaber der Patrimonialgerichte von Werna und Bösenrode auf die Ausübung der wiederhergestellten Gerichtsbarkeit und der damit verbundenen niederen Polizei- und Verwaltungsaufgaben. Sie ließen diese nun durch das Amt Hohnstein wahrnehmen. Das Gericht in Krimderode blieb hingegen bis 1852 bestehen, da in dieser Zeit in Hannover die Patrimonialgerichte abgeschafft worden waren. Bei der Teilung des gräflichen Hauses Stolberg hatte die Linie Stolberg-Wernigerode den Waldbesitz in der Grafschaft Hohnstein (Hohnsteiner Forst) erhalten. Die patrimoniale
Gerichtsbarkeit dieses Gebietes lag bis 1852 beim Forstamt Sophienhof, ehe dieses ebenfalls erlosch. Alle Gerichtsfunktionen der Patrimonialgerichte fielen 1852 dem Amtsgericht Hohnstein zu.
Das landesherrliche Amt Hohnstein bestand bis 1882. In diesem Jahr wurde das Amt Elbingerode mit ihm vereinigt und aus beiden Ämtern das neue Landratsamt Ilfeld geschaffen (vgl. A 19k II Landratsamt Ilfeld).
Bestandsinformationen: Der Bestand ist in dieser Form erst 1852 entstanden, als alle Verwaltungsakten der bei der Behördengeschichte aufgeführten verschiedenen landesherrlichen, gräflich-stolbergischen und patrimonialen Behörden nach und nach an das neu errichtete landesherrliche Amt Hohnstein abgegeben wurden. Zunächst benutzte man hier für die Verzeichnung der Akten das Repertorium des ehemaligen Hoheitskommissariats, welches das Stiftsamt Ilfeld mit den Akten abgeliefert hatte, und trug in diesem die übrigen Akten nach.
Als 1860 das Amtsgericht Ilfeld und das Stiftsamt Ilfeld große Aktenmengen an das Amt Hohnstein ablieferten, wurde eine Neuordnung notwendig. Der mit dieser Aufgabe betraute Schreiber Sturm stellte 1866 zunächst die an das Amt gelangten Akten des Stiftsamts, die der Assessor Münch 1826-1828 verzeichnet hatte, nach ihrer alten Ordnung wieder her (jetzt A 19k III Stiftsamt Ilfeld). Alle Akten der übrigen Behörden fasste Sturm von 1866-1869 zu einem einheitlichen Fonds zusammen, dessen Ordnung auch dem vorliegenden Bestand zugrunde liegt.
Um 1900 gelangten die Akten zum größeren Teil an das Staatsarchiv Hannover, welches sie nach der Vereinigung des Kreises Ilfeld mit der Provinz Sachsen 1938 an das Landeshauptarchiv weitergab.
Im Jahr 2004 erfolgte im Zuge der Retrokonversion des Findbuches in eine Access-Datenbank eine Überarbeitung des Bestandes. Die bisherige Trennung in zwei Abteilungen, die lediglich die oben genannten zwei Abgabeschichten vor und nach 1800 widerspiegelten, wurde aufgelöst. Die Akten aus der ersten Abteilung wurden mit neuen 2000er Signaturen versehen, wobei Springsignaturen, wie sie ursprünglich sehr zahlreich vorlagen, bereinigt wurden. Anschließend wurden diese Akten mit den übrigen Verzeichnungseinheiten in einer gemeinsamen Klassifikation vereinigt. Als Grundlage der neuen Klassifikation diente die ehemalige Registraturordnung des Amtes, wobei diese in einigen Punkten nach archivfachlichen Kriterien verändert wurde.
2006 erfolgte die Migration des Bestandes von Access zu ScopeArchiv.
2013 wurden Nachbesserungen, die inhaltliche und formale Überprüfung der Datensätze und die Freischaltung zur Online-Stellung vorgenommen.
Zusatzinformationen: Frühere Bezeichnung des Bestandes: Rep. A 19 k I.
Laufmeter: 40.9
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
14.04.2025, 8:12 AM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)
- 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) (Archival tectonics)
- 01.06. Kleinere Territorien (Archival tectonics)
- 01.06.04. Kurhannoversche Gebiete (Archival tectonics)
- 01.06.04.03. Akten (Archival tectonics)
- 01.06.04.03.02. Lokale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden (Archival tectonics)
- Amt Hohnstein zu Ilfeld (Archival holding)