Freiherr Christoph Franz von Wolkenstein an Markgraf Wilhelm von Baden wegen der Errichtung eines Hochgerichts und Gefängnisses in Hörden, des Alternierens der Amtstage zwischen Gernsbach und Hörden, Appellationssachen im wolkensteinischen Anteil der Grafschaft Eberstein, der Verlesung der Schifferordnung in puncto Waldfrevel, der Restitution des Klosters Frauenalb, einer Zulage für die neu angekommenen Priester, der Besetzung der Stelle eines Amtmanns in Frauenalb und eines Schultheißen in Ersingen, der zum Schloss Neueberstein gehörigen Frondienste sowie des Wasserbaus seitens der Kuppenheimer und der Rastatter.