Zunftmeister, Ratgeber, Zwölfer, Büchsenmeister und alle Angehörigen der Weberzunft in Ulm bekennen: Die Ulmer Bürgerin Anna Schreiber, Witwe des verstorbenen Zunftmitglieds Kaspar Wach, hat ihrer Zunft einen jährlichen Zins von 21 rheinischen Gulden im Wert von 420 Gulden übergeben. Davon gefallen: - 10 Gulden im Wert von 200 Gulden von den zwei Häusern der Stifterin in Ulm in der Hafengasse an der Ecke beim Hafenbad [abgegangen, Bereich Hafenbad 9]. - 10 Gulden im Wert von 200 Gulden von Haus, Hofstatt und Garten der Barbara Strempflin, Witwe des Jakob Ott, in Ulm auf dem Platz [Münsterplatz]. - 1 Gulden im Wert von 20 Gulden von der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm. Anna Schreiber hat nun die Zunft gebeten, diese Zinsen für sie einzuziehen und davon jedes Jahr für 20 Gulden Schmalz zu kaufen und zweimal jährlich an Bedürftige in der Stadt in ihrem Namen zu verteilen. Die Zunft kommt dieser Bitte nach und verpflichtet sich, jedes Jahr nach der Bezahlung der Zinsen das Schmalz zu erwerben und gemäß den Wünschen der Anna Schreiber zu verteilen. Den genauen Termin für die Verteilung des Schmalzes soll der Bettelknecht der Stadt den Bedürftigen jedes Jahr bekanntgeben, und die Zunft soll Anna Schreiber davon in Kenntnis setzen. Sollten die Zinsen einmal nicht fristgerecht bezahlt werden, ist die Zunft nicht zum Ankauf des Schmalzes verpflichtet. Der restliche Gulden des Zinses geht an die Büchsenmeister der Zunft als Lohn für ihre Mühen. Zusätzlich hat Anna Schreiber der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm noch einen jährlichen Zins von 1,5 Gulden übergeben. Dafür sollen die Pfarrkirchenbaupfleger die Verteilung des von ihr gestifteten Schmalzalmosens überwachen. Wenn die Zunft und ihre Büchsenmeister die Verteilung des Schmalzes versäumen, dann haben sie in dem betreffenden Jahr die 21 Gulden Zins an die Pfarrkirchenbaupfleger auszubezahlen, die davon dann das Almosen ausrichten sollen. Werden die Zinsen nicht fristgerecht bezahlt, dann haben die Büchsenmeister der Zunft dies den Baupflegern zu melden, damit ersichtlich ist, dass das Almosen nicht durch ihr Verschulden nicht ausgeteilt werden kann. Auch sollen ihnen dann die Baupfleger bei der Eintreibung der Zinsen behilflich sein. Werden die Zinsen oder Teile davon abgelöst, dann soll die Zunft den Erlös in neuen Einkünften für das Almosen anlegen.